Steuern & Gebühren

Übersicht über die wesentlichen Gebühren-, Beitrags- und Steuersätze nebst den zu leistenden Entschädigungen der Gemeinde Werbach

Verwaltungsgebühren
H.St. Art der Gebühren Gebühren- und Beitragssätze
0200 Verwaltungsgebührenordnung vom 8.11.2022  
  1. lt. Gebührenverzeichnis
2. die nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführt sind

16,00 Euro je Zeiteinheit
Bezugsentgelt Amtsblatt
H.St. Art der Gebühren Gebühren- und Beitragssätze
0240 Bezugsentgelt Amtsblatt ab 1.1.2023  
  pro Monat 2,00 Euro
Kindergartengebühren
H.St. Art der Gebühren Gebühren- und Beitragssätze
4650

Kindergartengebühren
Benutzungsgebühr ab 01.09.2024

1. Für den Besuch von Kindern ab 3 Jahren in einer Altermischgruppe

bei verlängerten Öffnungszeiten mit 30 Std. Öffnungszeit pro Woche
 
  a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
b) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
unter 18 Jahren
c) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
unter 18 Jahren
d) für ein Kind aus einer Familie mit vier und
mehr Kindern unter 18 Jahren
203,00 Euro

158,00 Euro

106,00 Euro

35,00 Euro
 

2. Für den Besuch von Kindern unter 3 Jahren in der Krippengruppe

bei 30 Std. Öffnungszeit pro Woche
 
  a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
b) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
unter 18 Jahren
c) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
unter 18 Jahren
d) für ein Kind aus einer Familie mit vier und
mehr Kindern unter 18 Jahren
479,00 Euro

356,00 Euro

240,00 Euro

95,00 Euro
 

3. Für den Besuch von Kindern unter 3 Jahren in der Krippengruppe

bei 30 Std. Öffnungszeit pro Woche und bei tageweiser Nutzung, Preis pro Tag
 
  a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
b) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
unter 18 Jahren
c) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
unter 18 Jahren
d) für ein Kind aus einer Familie mit vier und
mehr Kindern unter 18 Jahren
22,36 Euro

16,62 Euro

11,21 Euro

4,60 Euro
     
  Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.  
Hallenbenutzungsgebühren
H.St. Art der Gebühren Gebühren- und Beitragssätze
561 Hallenbenutzungsgebühren vom 25.4.2017  
 

1. Werbach, Tauberhalle

 
  a) Obergeschoss:
1.1 kommerzielle Veranstaltung, Beatabend
Stromverbrauch wird gesondert berechnet
1.2 Tanzveranstaltung mit Bestuhlung und Tischen
Stromverbrauch wird gesondert berechnet
1.3 Veranstaltungen (kein Tanz), mit Bewirtung
1.4 jegliche private Nutzung

b) Untergeschoss
1.5 Versammlung ausschl. örtlicher Vereine - kleiner Raum
1.6 kleiner Raum
1.7 beide Räume
1.8 Nutzung der Küche
1.9 Jugendraum

350,00 Euro

240,00 Euro

130,00 Euro
250,00 Euro


50,00 Euro
80,00 Euro
140,00 Euro
30,00 Euro
30,00 Euro
 

Feuerwehrgerätehaus Werbach

30,00 Euro
 

2. Gamburg, Turnhalle

 
  2.1 kommerzielle Veranstaltung, Beatabend
Stromverbrauch wird gesondert berechnet
2.2 Tanzveranstaltung mit Bestuhlung und Tischen
Stromverbrauch wird gesondert berechnet
2.3 Veranstaltungen (kein Tanz), mit Bewirtung
2.4 Versammlung örtlicher Vereine
2.5 jegliche private Nutzung (incl. Küche)
2.6 Sportheim ohne Küchenbenutzung
2.7 Küchenbenutzung
350,00 Euro

200,00 Euro

130,00 Euro
50,00 Euro
250,00 Euro
80,00 Euro
30,00 Euro
 

Dorfgemeinschaftshaus Gamburg

 
  2.1 Großer Raum Untergeschoss (98,02 m²)
2.2 Großer Gruppenraum Obergeschoss (51,30 m²)
2.3 Kleiner Gruppenraum Obergeschoss (22 m²)

2.4 Küchenbenutzung
80,00
40,00
nur OV-Besprechung
30,00
 

3. Wenkheim, Turnhalle

 
  3.1 kommerzielle Veranstaltung, Beatabend
Stromverbrauch wird gesondert berechnet
3.2 Tanzveranstaltung mit Bestuhlung und Tischen
Stromverbrauch wird gesondert berechnet
3.3 Veranstaltungen (kein Tanz), mit Bewirtung
3.4 Versammlung örtlicher Vereine
3.5 Gruppenraum ohne Küchenbenutzung
3.6 jegliche private Nutzung (incl. Küche)
3.7 Küchenbenutzung
350,00 Euro

200,00 Euro

130,00 Euro
50,00 Euro
30,00 Euro
250,00 Euro
30,00 Euro
 

4.1 Niklashausen, Pfeiferhalle

 
  4.1.1 kommerzielle Veranstaltung, Beatabend
Stromverbrauch wird gesondert berechnet
4.1.2 Tanzveranstaltung mit Bestuhlung und Tischen
Stromverbrauch wird gesondert berechnet
4.1.3 Veranstaltungen (kein Tanz), mit Bewirtung
4.1.4 Versammlung örtlicher Vereine
4.1.5 jegliche private Nutzung (incl. Küche)
4.1.6 Küchenbenutzung
350,00 Euro

200,00 Euro

130,00 Euro
50,00 Euro
250,00 Euro
30,00 Euro
 

4.2 Niklashausen, Dorfgemeinschaftsraum im Feuerwehrgerätehaus

 
  4.2.1 Dorfgemeinschaftsraum
4.2.2 Versammlung örtlicher Vereine im Dorfgemeinschaftsraum
4.2.6 Küchenbenutzung
70,00 Euro
45,00 Euro

30,00 Euro
 

5. Werbachhausen, Gemeindehaus

 
  5.1 Gemeindehaus großer Raum
5.2 Nebenräume je Raum
5.3 Küchenbenutzung
5.5 Versammlung örtlicher Vereine
60,00 Euro
35,00 Euro
30,00 Euro
25,00 Euro
 

6. Brunntal, Gemeindehaus

 
  6.1 Gemeindehaus großer Raum
6.2 Vereinsraum im OG (nur für Ortsansässige mit kleiner Küchenzeile)
6.3 Küchenbenutzung im EG
6.4 Versammlung örtlicher Vereine im EG
60,00 Euro

20,00 Euro
30,00 Euro
25,00 Euro
     
  Für Vereine und Freizeitgruppen sind Jahrespauschalen festgesetzt, die bei der Gemeinde erfragt werden können.  
Gebühren Freibad Wenkheim
H.St. Art der Gebühren Gebühren- und Beitragssätze
5710 festgelegt durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.02.2024  
 

Gebühren für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren
Einzelkarte
Zehnerkarte
Saisonkarte
Abendtarif (Einzelkarte ab 18.00 Uhr)

Gebühren für Kinder und Jugendliche von 6 bis einschl. 15 Jahren sowie Ermäßigte
Einzelkarte
Zehnerkarte
Saisonkarte
Saisonkarte ab 3. und weitere Kinder
Abendtarif (Einzelkarte ab 18.00 Uhr)

Familien und Alleinerziehende
Saisonkarte für Familien (Vater, Mutter und eigene Kinder von 6 bis 15 Jahren)
Saisonkarte für Alleinerziehende (Alleinerziehende und eigene Kinder von 6 bis 15 Jahren)



3,80
33,00
59,00
2,50


2,30
20,00
28,00
14,00
1,20


120,00

70,00

Erschließungsbeiträge
H.St. Art der Gebühren Gebühren- und Beitragssätze

6300

Erschließungsbeiträge vom 24.07.2006
Erschließungsaufwand: tatsächliche Kosten
Gemeindeanteil: 5 %
Vorausleistungen: bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages, %-Satz durch Gemeinderatsbeschluss

 
Abwasserbeiträge und -gebühren
H.St. Art der Gebühren Gebühren- und Beitragssätze

7000

Entwässerungssatzung vom 29.11.2022
 
Beitragssatz:
Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche

 
  1. für den öffentlichen Abwasserkanal
2. für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks
2,90 Euro
1,00 Euro
  Gebührensatz:  
  Schmutzwassergebühr je m³
Regenwassergebühr je m²
Messgebühr bei Abwasserzähler
1,44 Euro
0,36 Euro
1,50 Euro
     
  Abwässer der Ortsteile Werbach, Wenkheim, Werbachhausen und Brunntal
Übernahme der Abwässer gemäß Öffentlich-Rechtlicher Vereinbarung zwischen der Gemeinde Werbach und der Stadt Tauberbischofsheim vom 30. September 2004
Die Vereinbarung ist unbefristet und kann erstmals zum 31. Dezember 2030 mit fünfjähriger Frist gekündigt werden. Bei Änderung der Rahmenbedingungen ist eine einvernehmliche Lösung erforderlich.
Übergabestelle ist das Pumpwerk in Hochhausen, Reinigung der Abwässer erfolgt auf der Zentralkläranlage in Tauberbischofsheim
Zustimmung durch Gemeinderatsbeschluss vom 28. September 2004
 
     
  Kläranlage Gamburg
Einzugsgebiet: Ortsteile Gamburg und Niklashausen mit Höhefeld (Ortsteil Stadt Wertheim)
Vertrag zwischen der Gemeinde Werbach und der Stadt Wertheim - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Wertheim über die Betriebsführung der Kläranlage in Gamburg vom 19. März 2004. Der Vertrag tritt zum 1. Mai 2004 in Kraft und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Kündigungsfrist ist 12 Monate zum 31.12. eines Kalenderjahres.
Zustimmung durch Gemeinderatsbeschluss vom 2. Februar 2004
 
Friedhof- und Bestattungsgebühren
H.St. Art der Gebühren Gebühren- und Beitragssätze
7500

Friedhof- und Bestattungsgebühren
vom 23.11.2021

 
  1. Verwaltungsgebühren  
  1.1 Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals
1.2 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern
1.21 Einzelfall
1.22 befristete Zulassung
1.3 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen
25,00 Euro

16,00 Euro
33,00 Euro
50,00 Euro
     
  2. Benutzungsgebühren (Nutzungsdauer 20 Jahre)  
 

2.1 Bestattung
2.11 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren
2.12 von Personen unter 10 Jahren
2.13 ein Zuschlag zu 2.11 und 2.12 für ein Tiefengrab
2.2 Beisetzung von Aschen
2.21 in Wahlgräbern bzw. Urnenwahlgräbern
2.22 im Urnenerdgrabsystem
2.3 Überlassung eines Reihengrabes
2.31 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren
Belegung mit einer Person
2.32 von Personen unter 10 Jahren
Belegung mit einer Person
2.4 Überlassung eines Urnenreihengrabes
Belegung mit einer Urne
2.5 Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten
2.51 Wahlgrab, je Einzelgrabfläche
Belegung mit bis zu 2 Personen
2.52 Wahlgrab, je Doppelwahlgrabstätte
Belegung mit bis zu 4 Personen
2.53 Wahlgrabstätte - dreifach
Belegung mit bis zu 6 Personen
2.54 Urnenwahlgrab, je Einzelgrabfläche
Belegung mit bis zu 2 Personen
2.55 Urnenerdgrabsystem, je Einzelgrab
Belegung mit bis zu 2 Personen
2.56 Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts
2.56.1 für die Dauer einer Nutzungsperiode
2.56.2 für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet.
2.61 Benutzung der Aussegnungshalle
je Nutzung
2.62 Benutzung einer Leichenzelle
je angefangener Tag
2.63 Benutzung der Kühlvitrine bzw. Kühlraum
je angefangener Tag


490,00 Euro
265,00 Euro
110,00 Euro

250,00 Euro
70,00 Euro


1.430,00 Euro

1.050,00 Euro

750,00 Euro


1.820,00 Euro

3.360,00 Euro

4.900,00 Euro

1.170,00 Euro

1.560,00 Euro

wie 2.51 bis 2.55




240,00 Euro

30,00 Euro

30,00 Euro

Wasserbeiträge und -gebühren
H.St. Art der Gebühren Gebühren- und Beitragssätze
8150

Wasserabgabesatzung vom 29.11.2022


 
 

Beitragssatz (zuzüglich Mehrwertsteuer) je m² Nutzungsfläche

Wasserzins (zuzüglich Mehrwertsteuer)
1. Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch (Nettoentgelt), je m³
2. Messgebühr bei Wasserzählern
Dauerdurchfluss Q3 4 m³
Dauerdurchfluss Q3 10 m³
Dauerdurchfluss Q3 16 m³

4,05 Euro




3,42 Euro

1,50 Euro
1,60 Euro
2,30 Euro
Hundesteuer
H.St. Art der Gebühren Gebühren- und Beitragssätze
9000

Hundesteuer vom 22.12.2008

 
  für jeden Hund
für den zweiten und jeden weiteren Hund
Kampfhund
für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund
Zwingersteuer
72,00 Euro
132,00 Euro
660,00 Euro
1320,00 Euro
72,00 Euro
Realsteuerhebesätze
H.St. Art der Gebühren Gebühren- und Beitragssätze
9650

Realsteuerhebesätze vom 28.07.2020

 
  Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
Grundsteuer B (übrige Grundstücke)
Gewerbesteuer


410 v. H.
410 v. H.
380 v. H.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer
Stand 23.07.2018