Übersicht über die wesentlichen Gebühren-, Beitrags- und Steuersätze nebst den zu leistenden Entschädigungen der Gemeinde Werbach
H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
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0200 | Verwaltungsgebührenordnung vom 8.11.2022 | |
1. lt. Gebührenverzeichnis 2. die nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführt sind |
16,00 Euro je Zeiteinheit |
H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
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0240 | Bezugsentgelt Amtsblatt ab 1.1.2023 | |
pro Monat | 2,00 Euro |
H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
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4650 | Kindergartengebühren 1. Für den Besuch von Kindern ab 3 Jahren in einer Altermischgruppe bei verlängerten Öffnungszeiten mit 30 Std. Öffnungszeit pro Woche |
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a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind b) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren c) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren d) für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren |
203,00 Euro 158,00 Euro 106,00 Euro 35,00 Euro |
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2. Für den Besuch von Kindern unter 3 Jahren in der Krippengruppe bei 30 Std. Öffnungszeit pro Woche |
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a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind b) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren c) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren d) für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren |
479,00 Euro 356,00 Euro 240,00 Euro 95,00 Euro |
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3. Für den Besuch von Kindern unter 3 Jahren in der Krippengruppe bei 30 Std. Öffnungszeit pro Woche und bei tageweiser Nutzung, Preis pro Tag |
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a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind b) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren c) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren d) für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren |
22,36 Euro 16,62 Euro 11,21 Euro 4,60 Euro |
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Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen. |
H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
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561 | Hallenbenutzungsgebühren vom 25.4.2017 | |
1. Werbach, Tauberhalle |
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a) Obergeschoss: 1.1 kommerzielle Veranstaltung, Beatabend Stromverbrauch wird gesondert berechnet 1.2 Tanzveranstaltung mit Bestuhlung und Tischen Stromverbrauch wird gesondert berechnet 1.3 Veranstaltungen (kein Tanz), mit Bewirtung 1.4 jegliche private Nutzung b) Untergeschoss 1.5 Versammlung ausschl. örtlicher Vereine - kleiner Raum 1.6 kleiner Raum 1.7 beide Räume 1.8 Nutzung der Küche 1.9 Jugendraum |
350,00 Euro 240,00 Euro 130,00 Euro 250,00 Euro 50,00 Euro 80,00 Euro 140,00 Euro 30,00 Euro 30,00 Euro |
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Feuerwehrgerätehaus Werbach |
30,00 Euro | |
2. Gamburg, Turnhalle |
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2.1 kommerzielle Veranstaltung, Beatabend Stromverbrauch wird gesondert berechnet 2.2 Tanzveranstaltung mit Bestuhlung und Tischen Stromverbrauch wird gesondert berechnet 2.3 Veranstaltungen (kein Tanz), mit Bewirtung 2.4 Versammlung örtlicher Vereine 2.5 jegliche private Nutzung (incl. Küche) 2.6 Sportheim ohne Küchenbenutzung 2.7 Küchenbenutzung |
350,00 Euro 200,00 Euro 130,00 Euro 50,00 Euro 250,00 Euro 80,00 Euro 30,00 Euro |
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Dorfgemeinschaftshaus Gamburg |
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2.1 Großer Raum Untergeschoss (98,02 m²) 2.2 Großer Gruppenraum Obergeschoss (51,30 m²) 2.3 Kleiner Gruppenraum Obergeschoss (22 m²) 2.4 Küchenbenutzung |
80,00 40,00 nur OV-Besprechung 30,00 |
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3. Wenkheim, Turnhalle |
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3.1 kommerzielle Veranstaltung, Beatabend Stromverbrauch wird gesondert berechnet 3.2 Tanzveranstaltung mit Bestuhlung und Tischen Stromverbrauch wird gesondert berechnet 3.3 Veranstaltungen (kein Tanz), mit Bewirtung 3.4 Versammlung örtlicher Vereine 3.5 Gruppenraum ohne Küchenbenutzung 3.6 jegliche private Nutzung (incl. Küche) 3.7 Küchenbenutzung |
350,00 Euro 200,00 Euro 130,00 Euro 50,00 Euro 30,00 Euro 250,00 Euro 30,00 Euro |
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4.1 Niklashausen, Pfeiferhalle |
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4.1.1 kommerzielle Veranstaltung, Beatabend Stromverbrauch wird gesondert berechnet 4.1.2 Tanzveranstaltung mit Bestuhlung und Tischen Stromverbrauch wird gesondert berechnet 4.1.3 Veranstaltungen (kein Tanz), mit Bewirtung 4.1.4 Versammlung örtlicher Vereine 4.1.5 jegliche private Nutzung (incl. Küche) 4.1.6 Küchenbenutzung |
350,00 Euro 200,00 Euro 130,00 Euro 50,00 Euro 250,00 Euro 30,00 Euro |
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4.2 Niklashausen, Dorfgemeinschaftsraum im Feuerwehrgerätehaus |
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4.2.1 Dorfgemeinschaftsraum 4.2.2 Versammlung örtlicher Vereine im Dorfgemeinschaftsraum 4.2.6 Küchenbenutzung |
70,00 Euro 45,00 Euro 30,00 Euro |
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5. Werbachhausen, Gemeindehaus |
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5.1 Gemeindehaus großer Raum 5.2 Nebenräume je Raum 5.3 Küchenbenutzung 5.5 Versammlung örtlicher Vereine |
60,00 Euro 35,00 Euro 30,00 Euro 25,00 Euro |
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6. Brunntal, Gemeindehaus |
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6.1 Gemeindehaus großer Raum 6.2 Vereinsraum im OG (nur für Ortsansässige mit kleiner Küchenzeile) 6.3 Küchenbenutzung im EG 6.4 Versammlung örtlicher Vereine im EG |
60,00 Euro 20,00 Euro 30,00 Euro 25,00 Euro |
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Für Vereine und Freizeitgruppen sind Jahrespauschalen festgesetzt, die bei der Gemeinde erfragt werden können. |
H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
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5710 | festgelegt durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.02.2024 | |
Gebühren für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren Gebühren für Kinder und Jugendliche von 6 bis einschl. 15 Jahren sowie Ermäßigte Familien und Alleinerziehende |
120,00 |
H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
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6300 |
Erschließungsbeiträge vom 24.07.2006 |
H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
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7000 |
Entwässerungssatzung vom 29.11.2022 |
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1. für den öffentlichen Abwasserkanal 2. für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks |
2,90 Euro 1,00 Euro |
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Gebührensatz: | ||
Schmutzwassergebühr je m³ Regenwassergebühr je m² Messgebühr bei Abwasserzähler |
1,44 Euro 0,36 Euro 1,50 Euro |
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Abwässer der Ortsteile Werbach, Wenkheim, Werbachhausen und Brunntal Übernahme der Abwässer gemäß Öffentlich-Rechtlicher Vereinbarung zwischen der Gemeinde Werbach und der Stadt Tauberbischofsheim vom 30. September 2004 Die Vereinbarung ist unbefristet und kann erstmals zum 31. Dezember 2030 mit fünfjähriger Frist gekündigt werden. Bei Änderung der Rahmenbedingungen ist eine einvernehmliche Lösung erforderlich. Übergabestelle ist das Pumpwerk in Hochhausen, Reinigung der Abwässer erfolgt auf der Zentralkläranlage in Tauberbischofsheim Zustimmung durch Gemeinderatsbeschluss vom 28. September 2004 |
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Kläranlage Gamburg Einzugsgebiet: Ortsteile Gamburg und Niklashausen mit Höhefeld (Ortsteil Stadt Wertheim) Vertrag zwischen der Gemeinde Werbach und der Stadt Wertheim - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Wertheim über die Betriebsführung der Kläranlage in Gamburg vom 19. März 2004. Der Vertrag tritt zum 1. Mai 2004 in Kraft und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Kündigungsfrist ist 12 Monate zum 31.12. eines Kalenderjahres. Zustimmung durch Gemeinderatsbeschluss vom 2. Februar 2004 |
H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
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7500 | Friedhof- und Bestattungsgebühren |
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1. Verwaltungsgebühren | ||
1.1 Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals 1.2 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern 1.21 Einzelfall 1.22 befristete Zulassung 1.3 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen |
25,00 Euro 16,00 Euro 33,00 Euro 50,00 Euro |
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2. Benutzungsgebühren (Nutzungsdauer 20 Jahre) | ||
2.1 Bestattung |
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H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
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8150 | Wasserabgabesatzung vom 29.11.2022 |
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Beitragssatz (zuzüglich Mehrwertsteuer) je m² Nutzungsfläche |
4,05 Euro 3,42 Euro 1,50 Euro 1,60 Euro 2,30 Euro |
H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
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9000 | Hundesteuer vom 22.12.2008 |
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für jeden Hund für den zweiten und jeden weiteren Hund Kampfhund für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund Zwingersteuer |
72,00 Euro 132,00 Euro 660,00 Euro 1320,00 Euro 72,00 Euro |
H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
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9650 | Realsteuerhebesätze vom 28.07.2020 |
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Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) Grundsteuer B (übrige Grundstücke) Gewerbesteuer |
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Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer
Stand 23.07.2018