01. Januar 2015
Achtung, Hundebesitzer !!
Es wird darüber geklagt, dass Hunde ihre Notdurft im Bereich von Kindergärten, Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Gehwegen und fremden Gärten verrichten.
Die Verunreinigungen durch Hundekot sind leider allgegenwärtig. Hundekot ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier. Hunde spielen als Endwirte des Parasiten „Neospora canium“ eine wichtige Rolle und können Dauerstadien dieses Erregers mit dem Kot ausscheiden. Spielende Kinder sind besonders der parasitären Infektionsgefahr ausgesetzt. Wir ersuchen daher die Hundebesitzer, die unliebsamen Hinterlassenschaften („Hundehäufchen“) ihrer vierbeinigen Freunde zu beseitigen. Alle Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet, dies zu tun. Zur Erleichterung für die Hundehalter hat die Gemeinde dafür geeignete „Hundekotbeutel“ angeschafft, Hundetoiletten aufgestellt und diese den Hundehaltern kostenlos zur Verfügung gestellt. Die „Hundekotbeutel“ können bei der Gemeindeverwaltung, Bürgerbüro, während der Amtsstunden abgeholt werden. Entsorgt werden die vollen Beutel in der Restmülltonne oder in den bereitgestellten Hundetoiletten. Im Sinne einer Verringerung des von liegen gelassenen Hundeexkrementen ausgehenden Gesundheitsrisikos und einer Eindämmung eines allgemein großen Ärgernisses ersucht die Gemeinde um strikte Einhaltung der verpflichtenden Beseitigung.
Die Gemeindeverwaltung bittet deshalb alle Hundehalter, die Vorschriften der Polizeiverordnung der Gemeinde einzuhalten. Der Verstoß gegen diese Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden.
Die Bevölkerung wird aufgerufen, entsprechende Nichtbeachtung dieser Vorschrift der Gemeindeverwaltung „Ordnungsamt“ mitzuteilen.