Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am 18.03.2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde anschließend in den Mitgliedsgemeinden ortsüblich bekanntgemacht.
Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) auf dem Gebiet der Stadt Tauberbischofsheim, Gemarkung Impfingen, im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auf dem bislang für landwirtschaftliche Zwecke vorgesehenen Gebiet.
Das Plangebiet liegt auf der Höhe im Gewann Poppensee, ca. 750 m entfernt von den Aussiedlerhöfen an der Hohenstraße. Es wird südlich und östlich unter Einhaltung eines Abstands von Wald- und Gehölzflächen, westlich und nördlich von Wald und Ackerfläche abgegrenzt. Zwischen den beiden Sonderbauflächen verläuft ein öffentlicher Weg, der Poppenseeweg. Fläche 1 erstreckt sich auf die Grundstücke Flst.-Nrn. 4297 z.T., 4306 z.T., 4441 z. T., Fläche 2 auf die Grundstücke Flst.-Nrn. 4443 z.T., 4444 z.T. (Weg), 4445 z.T. und 4446 z.T., jeweils der Gemarkung Impfingen. Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 11,5 ha, für den Geltungsbereich maßgeblich sind die (rot) gestrichelten Begrenzungslinien im unmaßstäblich abgebildeten Lageplan.
I.Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am 18. März 2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde in den Mitgliedsgemeinden ortsüblich bekanntgemacht.
II. Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld, Gemarkung Gerchsheim, und bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf bislang für landwirtschaftliche Zwecke vorgesehenem Gebiet.
Das Plangebiet liegt östlich der Bundesautobahn 81 auf Höhe der Ortslage Gerchsheim. Für den räumlichen Geltungsbereich maßgeblich sind die (rot) gestrichelten Umgrenzungslinien im unmaßstäblich abgebildeten Lageplan. Es erstreckt sich auf die Flst.-Nrn.: 8708, 8709, 8718 z.T. (Weg), 8719, 8721, 8722, 8723, 8724, 8725, 8727 (Weg), 8734, 8735 und 8737 der Gemarkung Gerchsheim. Der Planbereich weist eine Größe von ca. 33 ha auf.
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