01. Januar 2015
Wo Vereine und Gemeinschaften selbst Bewirtungsaktivitäten durchführen, muss bei der Gemeinde rechtzeitig (i.d.R. 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) eine Ausschankgenehmigung bzw. Wirtschaftserlaubnis beantragt werden. Diese vorläufige Wirtschaftserlaubnis nach § 12 GastG (Gaststättengesetz) erteilt das Bürgermeisteramt Werbach (Ordnungsamt) an Vereine, Selbstständige oder Privatpersonen zur Durchführung einer Veranstaltung mit Bewirtung. Findet die Bewirtung in einer gemeindlichen Einrichtung statt, ist zusätzlich eine Nutzungsvereinbarung mit dem jeweiligen Ortsvorsteher abzuschließen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zu spät beantragte Gestattungen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Für die Ausstellung einer Gestattung benötigen wir folgende Informationen:
Die Gebühr der Ausstellung einer Wirtschaftserlaubnis für einen Tag beträgt 15,00 Euro; jeder weitere Tag 5,00 Euro.
Werden nur alkoholfreie Getränke abgegeben, so benötigt man keine Erlaubnis.
Eine kostenlose Abgabe der Speisen und Getränke hat nicht automatisch eine Erlaubnisfreiheit zur Folge. Wer ohne entsprechende Gestattung Getränke und Speisen verabreicht, handelt ordnungswidrig, wofür das Gaststättengesetz Geldbußen bis 5.000 Euro vorsieht.
31. August 2024
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