29. November 2024
Grundsteuerreform – neue Hebesätze ab 2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in der Folge eines Ent-
scheides des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungs-
gerichts kam es mit der sogenannten Grundsteuerreform zu
einer Neuregelung in der Bemessungsgrundlage der Grund-
steuer.
Ab dem Jahr 2025 greifen nun landesweit und damit auch in
unserer Gemeinde diese Änderungen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24. September nun
die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 550 v.H. und für die
Grundsteuer B auf 835 v.H. angepasst. Dies geschah unter
dem Aspekt der Aufkommensneutralität, da Sie als Steuer-
zahlende nicht zusätzlich belastet werden sollen.
Gleichwohl bedeutet das nicht, dass die jährlich zu zahlende
Grundsteuer in jedem Fall gleichbleibt. Es werden sich mit dem
neuen Recht auch Belastungsverschiebungen ergeben. Eine
allgemeine Aufkommensneutralität bedeutet nicht Belastungs-
neutralität in jedem Fall. Es ist also durchaus möglich, dass trotz
insgesamt konstantem Grundsteueraufkommen zukünftig eini-
ge mehr oder auch weniger Grundsteuer zahlen müssen.
Ob sich Verschiebungen für Sie persönlich ergeben, können
Sie leicht selbst anhand des Grundsteuermessbetrags ermit-
teln, welcher vom Finanzamt festgelegt und Ihnen per Bescheid
mitgeteilt wurde. Multiplizieren Sie diesen Grundsteuermess-
betrag mit dem gemeindlichen Hebesatz; als Ergebnis erhal-
ten Sie den zukünftigen Jahresbetrag für die Grundsteuer. Den
entsprechenden Grundsteuerbescheid von der Gemeinde er-
halten Sie in den kommenden Wochen.
Sollten Sie zwischenzeitlich Fragen zu Ihrem Grundsteuer-
messbetrag haben, wenden Sie sich bitte direkt an das zu-
ständige Finanzamt. Die Kontaktdaten können Sie Ihrem Be-
scheid entnehmen.
Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid können Sie sich
nach Zugang direkt an das Steueramt der Gemeinde Wer-
bach wenden: Frau Katja Bischof, 09341/9208-25,
katja.bischof@werbach.de.